Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen – B2B

Stand: 2026-10-22

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Flottenplan zwischen Kevin Kozar, Einzelunternehmer, Johann Joseph Fux Gasse 3/11, 8480 Mureck, Österreich, E-Mail kevin.kozar@kup-solutions.at (Anbieter), und dem bestellenden Unternehmen (Kunde).

Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Flottenplan für ihre bereits ausgeübte unternehmerische Tätigkeit einsetzen. Wer für ein Unternehmen bestellt, muss vertretungsberechtigt sein. Eine Erklärung im Formular ersetzt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des Unternehmerstatus. Zwingende Rechte einer tatsächlich als Verbraucher handelnden Person bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Für personenbezogene Planungsdaten gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich seiner Anlagen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsbestandteil. Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB sind vor der Registrierung verlinkt und können gespeichert oder ausgedruckt werden.

2. Registrierung, Testphase und kostenpflichtige Bestellung

Mit der Registrierung beantragt der Kunde ein Konto. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kommt durch Freischaltung des Arbeitsbereichs zustande. Zugangsdaten müssen richtig und aktuell sein. Der Anbieter darf sachlich erforderliche Nachweise zur Identität, Vertretungsbefugnis oder Unternehmereigenschaft verlangen.

Die reguläre Testphase beträgt 14 Tage ab Freischaltung. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Eine Tarifausswahl bei der Registrierung ist noch keine kostenpflichtige Bestellung; die Testphase wandelt sich nicht automatisch in einen bezahlten Tarif um. Für eine weitere Nutzung ist eine gesonderte kostenpflichtige Buchung oder individuelle Vereinbarung erforderlich.

Bei einer kostenpflichtigen Bestellung werden Tarif und Rechnungsdaten erfasst. Der kostenpflichtige Vertrag kommt durch die vom Anbieter vorgenommene Freischaltung des bestellten Tarifs oder eine ausdrückliche Annahme zustande. Der Kunde kann Eingaben vor dem Absenden berichtigen. Eine im Konto erfasste Bestellung ersetzt nicht die Rechnung; diese wird gesondert erstellt.

3. Leistung und Grenzen der Planung

Flottenplan ist eine über den Browser nutzbare Planungssoftware. Welche Fahrzeug- und Benutzergrenzen sowie Funktionen verfügbar sind, richtet sich nach dem gebuchten Tarif und der Leistungsbeschreibung bei Bestellung. Individuelle Einführungs-, Import-, Entwicklungs- oder Supportleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Berechnungsergebnisse sind Planungshilfen. Sie beruhen auf Kundeneingaben, gewählten Parametern und gegebenenfalls Kartendiensten Dritter. Bei größeren Aufgaben werden heuristische Verfahren eingesetzt; ein global optimales Ergebnis ist nicht zugesichert. Echtzeitverkehr, sämtliche LKW-Beschränkungen, arbeitsrechtliche Besonderheiten, Kühlketten und Warenverträglichkeiten werden nicht vollständig abgebildet.

Der Kunde prüft vor einer betrieblichen Verwendung insbesondere Adressen, Zeitfenster, Fahrzeugkapazitäten, Zufahrtsbeschränkungen, Ladungssicherung und gesetzliche Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Die Prüfungspflicht entbindet den Anbieter nicht von seinen eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.

Für externe Karten-, Geocoding- und Routingdienste gelten deren Nutzungsbedingungen und technische Grenzen. Ein öffentlicher Demoserver ist keine zugesicherte gewerbliche Infrastruktur. Erforderliche eigene API-Zugänge, Kontingente und Berechtigungen beschafft der Kunde nach der vereinbarten Lösung. Details zu Datenübermittlungen enthält die Datenschutzerklärung.

4. Nutzungsrecht und Mitwirkung

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Umfang seines Tarifs für eigene betriebliche Zwecke. Eine Überlassung an andere Unternehmen, Weitervermietung oder Umgehung vereinbarter Grenzen ist nur mit Zustimmung zulässig. Gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben zulässig.

Der Kunde schützt seine Zugangsdaten und Endgeräte, vergibt Zugänge nur an befugte Personen und meldet einen vermuteten Missbrauch unverzüglich an kevin.kozar@kup-solutions.at. Er ist für die Rechtmäßigkeit seiner Eingaben, die Information betroffener Personen und erforderliche Berechtigungen verantwortlich. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und strafrechtliche Daten nach Art. 10 DSGVO sind nicht Gegenstand der Standardleistung.

5. Preise, Rechnung und Zahlung

Es gelten die bei der kostenpflichtigen Bestellung angezeigten oder individuell vereinbarten Preise in Euro. Ausgewiesene B2B-Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer geschuldet ist, ergibt sich aus der tatsächlichen steuerlichen Behandlung und der Rechnung. Eine UID-Prüfung oder ein bestimmter Steuerstatus wird nicht durch die Eingabe einer Steuernummer ersetzt.

Standardmäßig erfolgt die Abrechnung auf Rechnung. Die Rechnung wird außerhalb der Anwendung erstellt und an die angegebene Rechnungsadresse oder Rechnungs-E-Mail übermittelt. Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang fällig. Eine automatische Abbuchung oder ein SEPA-Lastschriftmandat ist damit nicht verbunden.

Jahresabrechnung, Kartenzahlung und individuelle Tarife gelten nur, wenn sie ausdrücklich angeboten und vereinbart wurden. Eine reine Vergleichsanzeige von Jahrespreisen allein begründet keine Jahresbestellung. Ein gesondert bestellter Pilot umfasst 28 Tage zum ausgewiesenen einmaligen Entgelt; eine zugesagte Anrechnung auf die erste Folgerechnung wird dort berücksichtigt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Eine Sperre wegen offener Entgelte erfolgt erst nach Mahnung und angemessener Nachfrist, soweit nicht besondere Umstände eine sofortige Maßnahme rechtfertigen. Bei berechtigt bestrittenen Forderungen wird eine verhältnismäßige Lösung gesucht.

6. Laufzeit und Kündigung

Ein kostenpflichtiger Standardtarif wird auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungsperioden vereinbart, sofern die Bestellung nichts anderes ausdrücklich festlegt. Er kann von beiden Parteien bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu diesem Ende gekündigt werden. Eine ausdrücklich vereinbarte Jahreslaufzeit ist zum vereinbarten Ende kündbar; eine weitere Jahresbindung entsteht nur durch erneute ausdrückliche Vereinbarung.

Kündigungen können per E-Mail an kevin.kozar@kup-solutions.at erklärt werden. Für die Zuordnung sind Unternehmen und Konto-E-Mail anzugeben. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung. Ein Löschantrag, das Abmelden aus einer Sitzung oder die Nichtnutzung der Software ersetzt die Kündigung nicht automatisch. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund und gesetzliche Wechselrechte bleiben bestehen.

Preis- oder Vertragsänderungen für bestehende Verträge werden nicht allein durch Veröffentlichung auf der Website wirksam. Sie benötigen eine entsprechende Vereinbarung; zwingende gesetzliche Anpassungen und ausdrücklich vereinbarte Regelungen bleiben unberührt.

7. Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende

Der Kunde behält die Rechte an seinen Eingaben. Die vorhandenen Exportfunktionen ermöglichen insbesondere den Download des Arbeitsbereichs als JSON sowie von Tourendaten als CSV. Druckansichten können über den Browser als PDF gespeichert werden. Kontodaten und weitere herausgabefähige Daten werden auf Anfrage in einem gebräuchlichen maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Zugangsdaten Dritter sollten vor der Weitergabe eines Exports entfernt werden.

Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu eigener Infrastruktur kann der Kunde ein Wechselverfahren per E-Mail verlangen. Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) anwendbar ist, beträgt die Ankündigungsfrist höchstens zwei Monate; anschließend gilt grundsätzlich eine Übergangszeit von höchstens 30 Kalendertagen. Währenddessen unterstützt der Anbieter den Wechsel mit angemessener Sorgfalt und führt die vereinbarten Leistungen fort.

Ist die reguläre Übergangszeit technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens begründet mit und nennt eine alternative Übergangszeit von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangszeit nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln verlängern. Zwingende kürzere Fristen bleiben unberührt.

Der aktuelle Exportumfang umfasst folgende Kategorien, soweit sie für den Kunden im Dienst gespeichert sind:

  • Planungs- und Stammdaten: Fahrzeuge, Maße und Regeln, Fahrerangaben, Kostenparameter, Lager und Stopps, Adressen und Koordinaten, Aufträge, Waren, Mengen, Zeitfenster, Notizen, Tagespläne und gespeicherte Berechnungsergebnisse.
  • Kundeneigene Konfigurationen und digitale Inhalte: Arbeitsbereichseinstellungen, kundenseitig eingegebene Datenstrukturen und sonstige vom Kunden bereitgestellte digitale Inhalte, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte hat; eingetragene externe API-Schlüssel werden nur an entsprechend berechtigte Empfänger herausgegeben.
  • Konto- und Organisationsdaten: Profil- und Unternehmensangaben, dem Kunden zugeordnete Benutzer, Rollen und Einladungsinformationen, soweit die Herausgabe mit den Rechten betroffener Personen vereinbar ist.
  • Vertrags- und Nutzungsmetadaten: kundenzugeordnete Tarif- und Rechnungsangaben, Vertragsbestätigungen, gespeicherte Arbeitsbereichsversionen, Änderungszeitpunkte und kundenzugeordnete Ereignisprotokolle.

Ausgenommen sind Quellcode und interne Softwarebestandteile des Anbieters, seine internen Geschäftsgeheimnisse, Passworthashes und interne Sitzungsschlüssel sowie Daten anderer Kunden oder ausschließlich interne Betriebs- und Sicherheitsinformationen ohne Zuordnung zu den herausgabefähigen Kundendaten. Die Ausnahme rechtfertigt keine Zurückhaltung von Daten, die nach zwingendem Recht herauszugeben sind. Ein Export stellt keine Garantie einer unveränderten Funktionsfähigkeit in einer anderen Software dar. Für Arbeitsbereiche steht JSON, für Touren CSV bereit; ergänzende Konto- und Metadaten werden auf Anfrage als JSON oder CSV bereitgestellt. Druckausgaben sind als PDF speicherbar.

Für die vorhandenen Standardexporte und das gesetzliche Wechselverfahren werden keine gesonderten Wechselentgelte erhoben. Regulär geschuldete Nutzungsentgelte bis zur wirksamen Vertragsbeendigung bleiben unberührt. Zusätzliche, freiwillig beauftragte Individualentwicklung bedarf eines gesonderten Angebots.

Der Vertrag endet im gesetzlichen Wechselverfahren mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels. Verlangt der Kunde stattdessen die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, endet er mit Ablauf der gesetzlichen Ankündigungsfrist; eine früher wirksame Beendigung bleibt möglich. Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Beendigung. Nach Abschluss der Übergangszeit bleiben die herauszugebenden Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar.

Nach Ablauf der Abruffrist löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die unmittelbar dem Kunden zugeordnet sind oder durch dessen Nutzung erzeugt wurden, einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Löschung setzt keinen weiteren Antrag voraus. Für personenbezogene Daten und den geregelten Abbau von Sicherungskopien gelten ergänzend die Fristen des AVV. Bestehende Nutzungsrechte und die herauszugebenden digitalen Vermögenswerte werden im konkreten Wechselverfahren benannt.

8. Betrieb, Wartung und Support

Der Anbieter betreibt die vereinbarte Software mit angemessener Sorgfalt und stellt die erforderlichen Aktualisierungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bereit. Wartungen und Sicherheitsmaßnahmen können zeitweise Einschränkungen verursachen. Planbare erhebliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt.

Ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung sind weder ein bestimmter Verfügbarkeitsprozentsatz noch eine feste Reaktionszeit, ein Bereitschaftsdienst oder ein bestimmter Wiederherstellungszeitpunkt zugesichert. Störungen und Supportanfragen können an kevin.kozar@kup-solutions.at gemeldet werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.

9. Gewährleistung und Haftung

Für Mängel und Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde beschreibt festgestellte Störungen möglichst nachvollziehbar und ermöglicht eine zumutbare Fehlerbehebung. Unzutreffende Kundeneingaben oder eigenmächtige Eingriffe begründen keine Verantwortung des Anbieters, soweit sie die Ursache der Störung sind und dem Anbieter kein eigener Pflichtverstoß zur Last fällt.

Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Schäden begrenzt, mit denen bei Abschluss des Vertrags typischerweise gerechnet werden konnte, soweit diese Begrenzung im Einzelfall gesetzlich zulässig ist. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere Ansprüche nach Art. 82 DSGVO und nach dem Produkthaftungsrecht, gilt diese Begrenzung nicht. Eine zugesagte Beschaffenheit oder wesentliche Vertragspflicht wird durch diese Klausel nicht aufgehoben.

Der Anbieter erstellt die vereinbarten Sicherungen. Der Kunde kann zusätzlich die bereitgestellten Exportmöglichkeiten nutzen. Diese Empfehlung verlagert die vereinbarte Datensicherungspflicht des Anbieters nicht auf den Kunden.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz und Schlussbestimmungen

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Gesetzliche Offenlegungspflichten sowie bereits rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen bleiben ausgenommen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und, soweit Auftragsverarbeitung vorliegt, nach dem AVV. Rechte betroffener Personen werden durch die AGB nicht beschränkt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Anbieters vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht; an ihre Stelle tritt das anwendbare Gesetz, ohne automatische geltungserhaltende Reduktion einer unwirksamen Klausel.